Der SkF fordert Maßnahmen gegen Frauenarmut

Anlässlich des 5. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) darauf hin, dass politische Maßnahmen das Armutsrisiko von Frauen und Kindern verringern könnten.

Dortmund, 13.04.2017. Das Bundeskabinett hat am 12.04.2017 den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (5. ARB) „Lebenslagen in Deutschland“ beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Der 5. ARB richtet den Blick besonders auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die massive Lohnspreizung und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors besonders auffallend. Seit Mitte der 90iger Jahre ist der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglöhnen kontinuierlich gestiegen. In Bereichen, in denen vorwiegend Frauen arbeiten, in der Reinigungsbranche, in Friseurund Kosmetiksalons und im Einzelhandel sind 80 % und mehr der Arbeitnehmer_innen von Niedriglöhnen betroffen. Mehr als zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Der SkF hält die geringfügigen Beschäftigungen für ein großes Problem. Darin liegt aus Sicht des Frauenwohlfahrtsverbandes ein Armutsrisiko für Frauen. Der 5. ARB unterstellt, dass das geringe individuelle Erwerbseinkommen von Frauen über das Partnereinkommen kompensiert würde. Die Daten des 5. ARB belegen jedoch, dass dies oftmals nicht der Realität entspricht. Kinder von Alleinerziehenden sind besonders betroffen. Ihre Armutsrisikoquote liegt bei 40,7 %. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Ihre Erwerbsmöglichkeiten sind weiterhin eingeschränkt, weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten unzureichend sind. Zudem erhalten sie oft nicht den vollen Kindesunterhalt vom Vater. Auch der staatlich gewährte Unterhaltsvorschuss gleicht dies nicht komplett aus. Seit langem fordert der SkF, den Unterhaltsvorschuss weiter auszubauen und die Kinderbetreuung besonders für Alleinerziehende zu verbessern.

Angesichts der aktuellen Ergebnisse des 5. ARB fordert der SkF, das Lohnniveau in den sogenannten typischen Frauenberufen anzuheben und alle Beschäftigungsverhältnisse renten- und sozialversicherungspflichtig zu gestalten. „Frauen geraten oft in Beschäftigungsverhältnisse, die ihnen keine wirtschaftliche Basis ermöglichen. Die Politik ist gefordert, hier konsequent tätig werden“, betont Dr. Anke Klaus, SkF Bundesvorsitzende.