SkF für Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist erleichtert, dass die Bundesregierung nun endlich seine langjährige Forderung zum Ausbau des Hilfesystems im Gewaltschutz und die Einführung eines Rechtsanspruches als notwendig erkannt hat.

Dortmund, 21.11.2018. Im Rahmen der gestrigen Vorstellung der Zahlen zur Partnerschaftsgewalt hat Bundesministerin Franziska Giffey das Ziel erläutert, „dass wir überall in Deutschland Gewaltschutz für Frauen realisieren können und dass es darauf auch einen Rechtsanspruch gibt.“ In der heutigen Haushaltsdebatte im Bundestag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel dies bekräftigt. Damit greift die Bundesregierung eine lange vom SkF geforderte dringend notwendige Maßnahme auf. Diese würde die Situation für Frauen, die der häuslichen Gewalt entfliehen wollen, deutlich verbessern. Heute ist es oft schwierig, einen freien Platz in einem Frauenhaus zu bekommen. Viele Frauen brauchen für sich und ihre Kinder schnell eine Notunterkunft und müssen abgewiesen werden. Die Aufnahme in ein Frauenhaus scheitert häufig an übervoller Belegung oder mangelnder Kostenübernahme. Der SkF betont, dass dieser Skandal beseitigt werden muss. Erst durch einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch können Hilfestrukturen verbindlich geschaffen werden und Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen verlässlichen Schutz für alle Frauen bieten, die als Opfer von Gewalt Zuflucht suchen.



Auch Kinder brauchen Schutz vor häuslicher Gewalt
 
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) weist anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen darauf hin, dass auch mitbetroffene Kinder Schutz vor häuslicher Gewalt und begleitende Angebote benötigen.

Dortmund, 23.11.2018. Zahlreiche Kinder und Jugendliche müssen ohnmächtig miterleben, wie der eigenen Mutter zu Hause Gewalt angetan wird oder sie erfahren selbst körperliche oder seelische Gewalt. Häusliche Gewalt wird meist über Jahre hinweg ausgeübt und betrifft in besonderem Maße Frauen. Bei deren Kindern erzeugt sie regelmäßig Angst, Hilflosigkeit, Scham und Schuldgefühle sowie Traumatisierung, schlimmstenfalls lebenslang. In Deutschland fehlen häufig spezifische Beratungs- und Begleitungsangebote, die Kindern und Jugendlichen nach miterlebter häuslicher Gewalt helfen. Somit bleiben sie nicht selten mit ihren fürchterlichen Erlebnissen allein. Der SkF fordert Bund, Länder und Kommunen auf, gemäß der Istanbul-Konvention, eigenständige, spezifische Hilfsangebote für Kinder zu ermöglichen. Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen sind fachlich besonders geeignet, spezielle Angebote für Kinder zu entwickeln und zu verstetigen. Dazu muss auch die Finanzierung bedarfsgerecht abgesichert werden. Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November organisieren Frauenorganisationen seit 1981 weltweit Aktionen gegen Gewalt an Frauen, informieren über Wege, aus der Gewalt zu entfliehen und fordern die Politik auf, den Opfern besseren Schutz zuzusichern.