Hoffen auf eine baldige Entscheidung im Sinne Ihrer Betreuten: die Mitarbeiter des SkF-Betreuungsvereins

„Zeitnah“ heißt: noch 2018!

Der Betreuungsgerichtstag fordert eine Vergütungserhöhung für berufliche Betreuer noch in diesem Jahr

Bundesjustizministerium startet mit einem ausführlichen Diskussionsprozess zum Betreu-ungsrecht


Bochum 29.06.2018
  Der Vorstand des Betreuungsgerichtstages (BGT) begrüßt einstimmig den nun vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) begonnenen Diskussionsprozess zur Reform des Betreuungsrechtes. Gleichzeitig fordert er eine umgehende Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Rechtlichen Betreuungen.

Im Reformprozess werden vom BMJV richtigerweise neben den Ländern und den Verbänden auch Selbsthilfevereinigungen und Betroffene in die Gespräche einbezogen. Der BGT unterstützt ausdrücklich das Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie betroffener Personen zu stärken und die Qualität in der Rechtlichen Betreuung zu verbessern. Peter Winterstein, der Vorsitzende des BGT, erklärt: „Die Weiterentwicklung des deutschen Betreuungsrechtes mit den Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention ist alternativlos. Die Entmündigung muss - über 25 Jahre nach ihrer Abschaffung - endlich raus aus den Köpfen!“
Damit das gelingt, braucht die Rechtliche Betreuung vor allem Rahmenbedingungen, die eine gute Betreuung ermöglichen. Dazu gehören eine bessere Vorbereitung, Anleitung und Unterstützung für Familienangehörige und andere ehrenamtliche Akteure und eine bessere Aus- und Fortbildung der beruflich Tätigen in diesem Arbeitsfeld.

Insbesondere müssen die Rahmenbedingungen für die etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland verbessert werden. Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche Betreuer und Familienangehörige und beraten zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sie führen außerdem mit ihren beruflichen Mitarbeitenden selber Betreuungen. Seit 2005(!) ist die Vergütung für beruflich geführte Betreuungen nicht angepasst worden. Das gefährdet die Existenz der Betreuungsvereine, auf die wir im Interesse der Betroffenen und einer funk-tionierenden Zivilgesellschaft nicht verzichten können.
Peter Winterstein weiter: „CDU/CSU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung ausdrücklich eine „zeitnahe“ Vergütungserhöhung für berufliche Betreuung vereinbart. Das kann nur heißen: Herbst 2018! Sonst überleben etliche Betreuungsvereine den Reformprozess nicht. Statt mehr Qualität haben wir dann eine schlechtere Unterstützung von Familienangehörigen und ehrenamtlichen Betreuern sowie Vorsorgebevollmächtigten.“

Der Vorstand des BGT fordert daher alle Länder auf, umgehend, noch im Herbst 2018 1. die Unterstützungs- und Beratungstätigkeit der Betreuungsvereine existenzsichernd zu fördern und landesgesetzlich zu normieren 2. einer ausreichenden Erhöhung der Stundensätze beruflicher Betreuung zuzustimmen, um die tarifgerechte Finanzierung der Betreuertätigkeit in den Betreuungsvereinen wieder möglich zu machen.

Info: Der Betreuungsgerichtstag e. V. (BGT) ist ein interdisziplinärer Fachverband mit dem Ziel, die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von rechtlich betreuten Menschen zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern.