Gesetzliche Betreuungen

Gesetzliche Betreuungen


Anerkannter Betreuungsverein
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Wer wird gesetzlich betreut?

  • psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankung
  • körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Demenz
  • Erwachsene, die aufgrund einer ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen können.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

  • Eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und/ oder gesundheitlichen Bereichen.
  • Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Betroffenen in den festgesetzten Aufgabenkreisen.
  • Organisation notwendiger Hilfen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wünschen und Lebensvorstellungen, orientiert am Wohl des Betreuten und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung.

Mögliche Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Empfangnahme und Öffnen der Post

Wer kann gesetzliche/r Betreuer/in werden?

Grundsätzlich kann jeder erwachsene Bürger die Aufgaben eines Betreuers übernehmen. Er sollte bereit sein, sich sozial zu engagieren und Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen zu tragen.

Ehrenamtliche Betreuer werden beim SkF in ihre Aufgabe eingeführt, begleitet und fortgebildet.
Was bietet der Betreuungsverein?

  • Führung von gesetzlichen Betreuungen aus dem Stadtgebiet Gütersloh durch  Sozialpädagoginnen/ Sozialarbeiterinnen
  • Betreuung unabhängig von Konfession, Nationalität oder Geschlecht
  • Gewinnung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern/innen und Bevollmächtigten
  • Informationsveranstaltungen und Beratung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, sowie zum Betreuungsrecht. Das aktuelle Jahresprogramm für ehrenamtliche Betreuer/innen  gibt es auch hier.


Möchten Sie hilfebedürftigen Menschen durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung zur Seite stehen oder benötigen Sie Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? 

Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne.


Ansprechpartner/innen (Betreuer/innen):

Julia Bähr
Sozialarbeiterin (B.A.)
Tel. 05241- 961 85 21
E-Mail: j.baehr(at)skf-guetersloh(dot)de

Astrid Peters
Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin 
Tel.: 05241- 961 85 17
E-Mail: a.peters(at)skf-guetersloh(dot)de

Petra Mauritz
Dipl.-Pädagogin
Tel.: 05241- 961 85 22
E-Mail: p.mauritz(at)skf-guetersloh(dot)de



 

 

Sekretariat:

Maria Ellwart
E-Mail: m.ellwart(at)skf-guetersloh(dot)de
Tel.: 05241- 961 85 13
Fax: 05241- 961 85 85