Die Chance auf ein Mehr an Qualität für rechtlich Betreute darf nicht verspielt werden

Ausführungsgesetze der Länder nach Reform des Betreuungsrechts

 

Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Berlin, 26. August 2022.
Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechtes in Kraft. Das Gesetz ist mit Beteiligung vieler Expert:innen, Verbände und Betroffenen entwickelt worden und bedeutet eine große Chance. Es soll für die Betroffenen ein Mehr an Selbstbestimmung und Qualität bringen. Weiterhin sind für die ca. 750.000 Menschen, die ehrenamtlich betreuen, verbesserte Beratungs- und Entlastungsstrukturen vorgesehen, die durch die Betreuungsvereine der Verbände erbracht werden.


Um die Ziele der Reform zu erreichen, müssen sich jedoch alle Akteure auf die neue Situation umstellen. Die Umsetzung des neuen Gesetzes liegt insbesondere im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Deshalb liegt es wesentlich an ihnen, bis 2023 mit ihren Ausführungsgesetzen die Weichen für die Verwirklichung der genannten Verbesserungen zu stellen.


„Diese neuen Strukturen brauchen auch eine sichere Finanzierung, die durch die Ausführungsgesetze der Bundesländer bis zum Beginn des neuen Jahres zu regeln sind. Die Betreuungsvereine sehen in der Unterstützung für die ehrenamtlich Betreuenden ein zukunftsweisendes Instrument. Allerdings wird sie weitere Personalressourcen binden. Die Betreuungsvereine brauchen Planungssicherheit für das nächste Jahr", betont Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW heute in Berlin.


Derzeit beobachten wir, dass die einzelnen Bundesländer bei ihren Ausführungsgesetzen sowohl in der Geschwindigkeit als auch in der inhaltlichen Ausgestaltung sehr unterschiedlich vorgehen. Teilweise sind gute Regelungen getroffen worden. Einige Länder erkennen aber die aus dem reformierten Betreuungsgesetz erwachsenden Anforderungen nicht an oder die Beratungen stecken fest. Auf diese Weise droht die Betreuungsrechtsreform aber kaputt gespart zu werden, bevor sie Wirkung entfalten konnte.


„Wir fordern daher: Die Chance auf ein Mehr an Qualität darf nicht verspielt werden“, so Timm weiter. „Die Ausführungsgesetze der Länder und die Praxis der Akteure vor Ort müssen den guten Geist des neuen Gesetzes umsetzen und für die Betroffenen und ihre Betreuer:innen erlebbar machen. Bürgerschaftlich engagierte Menschen, die bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen, dürfen mit dieser anspruchsvollen Aufgabe nicht allein gelassen werden.“


Betreuer:innen und Betreuungsvereine sind auf angemessene finanzielle Rahmenbedingungen in den Bundesländern angewiesen, damit die geplanten Reformen stattfinden und eine Betreuung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) stattfinden kann.


Kontakt: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, presse@bag-wohlfahrt.de
Ansprechperson aus der AG der BAGFW