Fünf Jahre „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“

Das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt wurde am 01.05.2019 fünf Jahre alt. Und es wirkt laut einer Umfrage des Bundesfamilienministeriums.
Schwangere Frauen in Notsituationen nutzen das Beratungsangebot und die Möglichkeit der vertraulichen, sicheren Geburt und somit sank die Zahl anonymer Geburten ohne ärztliche Versorgung. Über 2200 Beratungen gab es in den vergangenen fünf Jahren, davon entschieden sich etwa 20 % der Frauen für eine vertrauliche, und damit eine sichere Geburt. Etwa 40 % entschieden sich dafür, ihr Kind selbst groß zu ziehen oder es zur Adoption frei zu geben.

Die Geburt eines Kindes ist meist ein Grund zur Freude – aber leider nicht immer. Manchmal befinden sich Frauen in Lebenssituationen, die eine unbeschwerte Schwangerschaft und Geburt unmöglich machen. Das vor fünf Jahren verabschiedete Gesetz hat für viele Frauen Wege aus solchen Notlagen ermöglicht Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte, kann den Weg der vertraulichen Geburt wählen. Die Entscheidung obliegt alleine der Frau. Niemand darf sie bei dieser Entscheidung in irgendeiner Weise unter Druck setzen. Allerdings müssen Betroffene bei ihrer Entscheidung daran denken, dass die "Abgabe" des Neugeborenen nur für besondere Notsituationen vorgesehen ist.

Was bedeutet eine „vertrauliche Geburt“? Im Jahr 2014 wurde für schwangere Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt geschaffen. Kurz gesagt bedeutet vertrauliche Geburt: Die Mutter erhält Anonymität für 16 Jahre und das Kind hat ab seinem 16. Lebensjahr ein Recht auf Einsicht in seine Herkunftsdaten. Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut.

Um Frauen, die Angst haben, dass ihre Schwangerschaft bekannt wird, besser zu erreichen, hat der Bund unter der Nummer 0800-4040020 ein kostenloses Hilfetelefon eingerichtet. Das Telefon ist rund um die Uhr und in mehreren Sprachen erreichbar. Darüber hinaus gibt es ein Online-Portal: www.geburt-vetraulich.de.

Auch unsere Schwangerschaftsberatungsstelle bietet ein gestuftes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen an, die eine Entbindung unter Wahrung der Anonymität wünschen. Unter dem Reiter „Angebote“ und „Schwangerschaftsberatung“ sind weitere Informationen erhältlich, oder siehe hier.