Gesetzliche Betreuung wird endlich besser vergütet

Diözesan-Caritasverband begrüßt Entscheidung der Bundesregierung, kritisiert aber, dass es keine Dynamisierung in der Vergütung geben wird

Paderborn, 28.02.19 (cpd) - Die Bundesregierung hat am 27. Februar einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Die beschlossene Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern soll durchschnittlich 17 Prozent betragen. Eine weitere Verbesserung soll die Abrechnung von Fallpauschalen sein, anstelle der bisherigen Stundensätze.

Die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn kämpfen seit vielen Jahren für eine Anpassung ihrer Vergütung. Schließlich ist diese lange nicht mehr auskömmlich, da es seit 14 Jahren keine Anpassung gab, obwohl gleichzeitig die allgemeinen Kosten z. B. durch Tariferhöhungen um ca. 25 Prozent gestiegen sind.

„Wir begrüßen die gestrige Entscheidung, auch weil Tempo bei der Durchsetzung des Gesetzes gemacht wird“, betont Heike Deimel vom Diözesan-Caritasverband. „Die Botschaft, dass die Betreuungsvereine in eine enorme finanzielle Schieflage geraten sind. ist endlich angekommen.“

Erklärtes Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Auch durch den parallel im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz laufenden Dialog zur Evaluation des Betreuungsrechts seien Verbesserungen hinsichtlich der Bedingungen und Qualität der Arbeit zu erwarten.

Kritisch wertet die Caritas die Tatsache, dass die geforderte Dynamisierung der Vergütung nicht ins Gesetz aufgenommen wird. Es soll lediglich eine Evaluierung nach vier Jahren stattfinden. Deimel: „Das ist viel zu spät, da die Tarifentwicklungen kontinuierlich voran schreiten und daher damit zu rechnen ist, dass viele Betreuungsvereine vor Ablauf der vier Jahre erneut mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen haben.“ Man erwarte eine Gesetzgebung, die im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine echte Weiterentwicklung, insbesondere im Bereich der Selbstbestimmung Betroffener garantiert. Dafür müssen entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
 „In diesem Sinne sehen wir in dem jetzigen Gesetz nur eine Übergangslösung.“


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