Neues Jahresprogramm für ehrenamtliche Betreuer vorgestellt

Die Mitarbeiterinnen des SkF, Stefanie Kerbstat und Astrid Peters, sowie Jennie Schmid-Zirnsak vom SKFM (von links) präsentieren das neue Programmheft 2014.


Das neue, informative Programmheft für gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte stellen nun die beiden Betreuungsvereine im Kreis Gütersloh vor. Verwirklicht wurde dies durch Astrid Peters und Stephanie Kerbstat vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) als auch Jennie Schmid-Zirnsak vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) für den Kreis Gütersloh e.V..

Die nächste Veranstaltung auf dem Programm zum Thema „Informationen rund um die Rentenversicherung“ findet am Montag, 10.03.2014 um 19 Uhr statt. Am Donnerstag, 08.05.2014, ab 19 Uhr hält der Rechtspfleger Günter Röttig vom Amtsgericht Rheda- Wiedenbrück einen Vortrag zum Thema „Berichtswesen gegenüber dem Amtsgerichts: Jahresberichte und Rechnungslegung.“ Einen informativen Einblick können alle Teilnehmer am Mittwoch, 17.09.2014, um 1 9Uhr in die Sucht- und Drogenberatungsstelle des Caritasverbandes Gütersloh bekommen. Der Fachbereichsleiter des Caritasverbandes Peter Köching wird das Beratungsangebot vorstellen. Schließlich findet am Montag, 27.10.2014, ab 19 Uhr eine Einführungsveranstaltung für neue ehrenamtliche Betreuer statt, um ihnen einen guten Einstieg in das Tätigkeitsfeld zu ermöglichen.

Zudem wird für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer des SkF und SKFM zweimal ein Stammtisch bzw. Austauschtreff Ende Juni sowie Mitte November veranstaltet. Es soll an diesen Abenden nicht nur die Betreuungstätigkeit im Vordergrund stehen, sondern auch die Geselligkeit.

Die Veranstaltungsorte wechseln zwischen Wiedenbrück und Gütersloh. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter den unten angegebenen Telefonnummern, als auch auf den Internetseiten. Anmeldungen zu den Veranstaltungen sollten möglichst bis zu einer Woche vor dem Termin telefonisch eingereicht werden.

Die Betreuungsvereine organisieren die Veranstaltungen für ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen im Rahmen der sogenannten Querschnittsaufgaben. Dazu zählen die Beratung, die Begleitung und die Fortbildung der Ehrenamtlichen. Zuvor werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter vom Amtsgericht zu Betreuern bestellt.

Die Öffentlichkeit steht dem Begriff „rechtliche Betreuung“ oft sehr kritisch gegenüber. Der Begriff wird weiterhin mit Entmündigung und Entrechtung in Verbindung gebracht. Jedoch verfolgt die rechtliche Betreuung ein ganz anderes Ziel, nämlich dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu verwirklichen. Verantwortungsvolle Personen, die sich vorstellen können dieses vielfältige Ehrenamt zu übernehmen, können sich mit dem SkF Gütersloh unter (05241) 16125 in Verbindung setzen.