Patientenverfügung: Möglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung

Info-Abend am 16.5.2022


Mit einer Patientenverfügung kann Vorsorge dafür getroffen werden, dass Wünsche und Vorstellungen am Lebensende respektiert werden. Doch inwieweit lässt sich das auch für Menschen mit geistiger Behinderung umsetzen? Die Hospiz- und Palliativ-Akademie Gütersloh veranstaltet dazu gemeinsam mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Gütersloh einen Info-Abend für Betreuer, Angehörige und Interessierte.

Eine Patientenverfügung tritt immer dann in Kraft, wenn Patient*innen nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und ihren Willen zu äußern. An diesem Abend soll nicht nur Basiswissen zu Voraussetzungen, Aufbau und Inhalten von Patientenverfügungen vermittelt werden, sondern speziell darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten und Grenzen es für Menschen mit geistiger Behinderung bei dieser Form der Vorsorgeplanung gibt. Es werden Patientenverfügungen in Leichter und Einfacher Sprache vorgestellt und die Themen Einwilligungsfähigkeit und mutmaßlicher Wille beleuchtet.


Referierende sind Astrid Peters, Dipl.-Sozialpädagogin und gesetzliche Betreuerin beim SkF, Dr. med. Herbert Kaiser, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie, Palliativmedizin, und Mareike Neumayer, Übersetzerin für Leichte Sprache.


Die Veranstaltung findet am Montag, 16.5.2022 von 18-20 Uhr im Spexarder Bauernhaus (Lukasstraße 14, 33332 Gütersloh) statt. Der Eintritt ist frei. Es wird um das Tragen einer Maske gebeten.


Anmeldung unter: www.hospiz-und-palliativmedizin.de/akademie oder beim SkF per Mail an a.peters@skf-guetersloh.de oder Tel. 05241-9618517