SkF fordert bessere Information für werdende Eltern zum nichtinvasiven Pränataltest (NIPT)

Dortmund, 19.05.2020. Im Verlauf dieses Jahres soll der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) zur Erkennung einer vorliegenden Trisomie des Kindes in die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hatte diese Aufnahme immer kritisiert, weil er die Gefahr des regelhaften Screenings als zu hoch einschätzt. Aktuell entwickelt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Versicherteninformation für diesen Test. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Arbeitskreis Ethik des Berufsverbandes der Pränataldiagnostiker und weiterer Verbände kritisiert der SkF ebenfalls den vorliegenden Entwurf. Der SkF als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen betont die mangelnde Information über die Angebote psychosozialer Beratung. Neben der wichtigen medizinischen Beratung für werdende Eltern, ist die psychosoziale Beratung entscheidend, um die oftmals schwierigen Situationen vor und nach einem vorgeburtlichen Test zu begleiten. Diese Beratung ist gesetzlich geregelt, weil sie die umfassende Auseinandersetzung der Schwangeren und ihres Partners sowie die Ergebnisoffenheit mit Blick auf das ungeborene Kind sichert. Die Versicherteninformation zum NIPT muss aus Sicht des Frauenwohlfahrtsverbandes daher dringend um die Hinweise auf die Beratungsangebote ergänzt werden. „Es ist wichtig, die werdenden Eltern nicht allein zu lassen und sie bei der Sorge um ihr Kind umfassend zu begleiten. Dafür müssen die notwendigen Informationen umfassend zur Verfügung gestellt werden“, bekräftigt die Bundesvorsitzende des SkF, Hildegard Eckert, ihre Forderung.


Die Stellungnahme ist auf der Homepage des SkF www.skf-zentrale.de eingestellt.